Melden von Rechtsverstößen
Kreisliga B 2 Herren: SV GE-Hessler 06 II – ETuS 34 Gelsenkirchen, 2:1 (2:0), Gelsenkirchen
Das Auswärtsspiel des ETuS endete erfolglos. Gegen die Reserve von SV GE-Hessler 06 gab es nichts zu holen. Die Elf von Trainer Frank Adriaans gewann die Partie mit 2:1. Hundertprozentig überzeugen konnte SV GE-Hessler 06 II dabei jedoch nicht.
Für den Führungstreffer des Gastgebers zeichnete Nico Behrend verantwortlich (11.). Für Burak Kilinc war der Einsatz nach elf Minuten vorbei. Für ihn wurde Mehmet Emin Kazan eingewechselt. Paraskevas Kunelis ließ sich in der 27. Minute nicht zweimal bitten und verwertete zum 2:0 für SV GE-Hessler 06 II. Bis zum Pausenpfiff blieb der Stand unverändert. Durch einen von Özkan Gence verwandelten Elfmeter gelang dem ETuS 34 Gelsenkirchen in der 55. Minute der 1:2-Anschlusstreffer. Obwohl SV GE-Hessler 06 II nach erfolgreicher erster Hälfte keine weiteren Tore gelangen, schaffte es der ETuS zugleich nicht, die Partie zu drehen. Sie endete mit 2:1.
SV GE-Hessler 06 II behauptet nach dem Erfolg über den ETuS 34 Gelsenkirchen den dritten Tabellenplatz. Die bisherige Spielzeit von SV GE-Hessler 06 II ist weiter von Erfolg gekrönt. SV GE-Hessler 06 II verbuchte insgesamt 13 Siege und zwei Remis und musste erst vier Niederlagen hinnehmen.
Große Sorgen wird sich Bilal Kilic um die Defensive machen. Schon 50 Gegentore kassierte der ETuS. Mehr als zwei pro Spiel – definitiv zu viel. Nach 19 absolvierten Begegnungen nimmt Gelsenkirchen den neunten Platz in der Tabelle ein. Sieben Siege, zwei Remis und zehn Niederlagen haben die Gäste momentan auf dem Konto.
Der Motor des ETuS 34 Gelsenkirchen stottert gegenwärtig – seit vier Spielen ist man jetzt sieglos. Anders ist die Lage hingegen bei SV GE-Hessler 06 II, wo man insgesamt 41 Punkte auf dem Konto verbucht und damit den dritten Tabellenplatz belegt.
Kommende Woche tritt SV GE-Hessler 06 II bei der Zweitvertretung von VfL Resse 08 an (Sonntag, 13:00 Uhr), am gleichen Tag genießt der ETuS Heimrecht gegen DJK TuS Rotthausen II.