Rechtskräftig |21.04.2022|22:45

Verbandsgericht bestätigt Spielwertungsurteil

Bestätigung durch das WDFV-Verbandsgericht: Die Spielwertung pro Münster nach dem Böllerwurf in Essen ist rechtskräftig.[Foto: imago images]

Das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hat die Berufung von Rot-Weiss Essen gegen die Wertung des abgebrochenen Spitzenspiels in der Regionalliga West zwischen RWE und dem SC Preußen Münster zurückgewiesen und das Urteil des WDFV-Sportgerichts vom 4. März in diesem Punkt bestätigt. Damit bleibt es auch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verbandsgericht unter dem Vorsitz von Helmut Hinz (Fußballverband Niederrhein/FVN) am Donnerstagabend in Duisburg dabei, dass die Partie mit 2:0 Toren und drei Punkten für Münster als gewonnen gewertet wird.

Eine Revision gegen das Urteil des Verbandsgerichts ist nicht mehr möglich, das Urteil ist damit rechtskräftig. Dadurch hat der SC Preußen Münster mit jetzt 77 Punkten als Tabellenführer vier Spieltage vor dem Saisonende in der Regionalliga West zwei Zähler Vorsprung vor den Essenern (75).

Die Begegnung im Essener Stadion an der Hafenstraße war am 20. Februar 2022 in der 74. Minute beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Christian Scheper (Emstek) zunächst für mehr als 20 Minuten unterbrochen und danach abgebrochen worden, nachdem aus dem Bereich eines Essener Zuschauerblocks ein Böller geworfen wurde, der anschließend im Innenraum explodierte. Mehrere Personen mussten im Anschluss medizinisch behandelt werden. Die beiden Münsteraner Ersatzspieler Marvin Thiel und Jannik Borgmann hatten jeweils Knalltraumata erlitten und waren nicht mehr einsatzfähig.

Sperrung der Stehplatzbereiche aus Urteil gestrichen

Das WDFV-Sportgericht unter dem Vorsitz von Hubert Jung (Fußball-Verband Mittelrhein/FVM) hatte in seiner Urteilsbegründung nach der erstinstanzlichen Verhandlung darauf verwiesen, dass der Schiedsrichter das betreffende Spiel zu Recht abgebrochen habe und dass sich der Verein das unsportliche Verhalten seiner Zuschauer zurechnen lassen müsse, auch wenn es sich - wie offenbar in diesem Fall - um einen Einzeltäter handelte, der keiner bestimmten Fangruppierung angehöre. Als Rechtsfolge ist laut WDFV-Spielordnung in Paragraph 43, Absatz 2, Nummer 5, die Spielwertung vorgegeben. Dieser Auffassung folgte jetzt auch das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußballverbandes.

Aufgehoben wurde durch das Urteil des WDFV-Verbandsgerichts allerdings die Bestrafung des Vereins Rot-Weiss Essen in dem Punkt, dass sich im nächsten Heimspiel der Essener Regionalliga-Mannschaft nach Rechtskraft des Urteils auf den Stehplätzen im Stadion an der Hafenstraße keine Zuschauer hätten aufhalten dürfen. Dieser Passus wurde ersatzlos aus dem Urteil des Sportgerichts vom 4. März gestrichen.